Q&A's für Teilnehmer - Portrait Der Garantiefonds Auf einen Blick Wo bin ich geschützt? Unser Logo Unser Team Pauschalreise Was ist eine Pauschalreise Wer ist mein Vertragspartner Infothek Zu beachten vor der Buchung Vorgehen im Schadensfall Vorgehen nach der Reise Wichtige Weblinks Medienberichte Downloads Teilnehmer Teilnehmer am Garantiefonds Teilnehmer-Portal Wichtige Dokumente Leistungen Deckung im Schadensfall Anspruch online melden Q&A's Q&A's für Konsumenten Q&A's für Teilnehmer Kontakt DE FR DE FR Q&A's für Teilnehmer. Häufig gestellte Fragen Welche Schritte sind einzuleiten, wenn Ihre Firma den finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann? «Unser Reisebüro ist in Zahlungsschwierigkeiten und kann seinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen. Welche Sofortmassnahmen habe ich einzuleiten»? Umgehend den Garantiefonds per informieren Keine neuen Buchungen mehr entgegennehmen Sofort eine Liste der Kunden erstellen, welche in den Ferien weilen und wo Ihre Firma als Veranstalter verantwortlich für die Reise ist. Die Liste muss folgende Angaben enthalten: Kundenname, Reisedestination (Aufenthaltsort), Leistungsträger und welche Leistungen bezahlt bzw. nicht bezahlt sind Liste der Kunden, welche noch abreisen und Ihre Firma als Veranstalter verantwortlich für die Reise ist. Die Liste muss folgende Angaben enthalten: Kundenname, Abreisedatum, Leistungsträger und welche Leistungen bezahlt bzw. nicht bezahlt sind Liste sämtlicher Kunden, bei welchen Ihre Firma als Vermittler auftritt mit folgenden Angaben: Kundenname, Veranstalter, Auftragsnummer und ob der Kunde bereits bezahlt bzw. nicht bezahlt hat Konkursanmeldung auf eigenes Begehren Vorlage für eine Gesamtliste der Dossiers (umfasst Punkte 3-5 in einer Liste) «Wie melden wir den Konkurs als Aktiengesellschaft oder GmbH beim Konkursamt an»? Sie benötigen folgende Dokumente und Beschlüsse: Eine vom Verwaltungsrat erstellte und der Revisionsstelle zur Überprüfung vorgelegte Zwischenbilanz Wenn die geschuldeten Forderungen nicht mehr zurückbezahlt werden können, ist der Verwaltungsrat verpflichtet, den Richter anzurufen Vorgenanntes bedeutet, das beim zuständigen Bezirksgericht am Sitz der Gesellschaft die Insolvenz anzumelden ist «Gilt das oben beschriebene Verfahren auch für den Inhaber einer Einzelfirma, Kollektivgesellschaft oder Kommanditgesellschaft»? Ja. «Welche Unterlagen hat eine überschuldete Aktiengesellschaft in der Regel beim Bezirksgericht einzureichen»? eine ausdrückliche Überschuldungsanzeige, unterzeichnet von einem vertretungsberechtigten Verwaltungsratsmitglied einen gültigen Mehrheitsbeschluss des Gesamtverwaltungsrats, in dem die Anzeige der Überschuldung beschlossen worden ist je eine von einem vertretungsberechtigten Verwaltungsratsmitglied unterzeichnete Zwischenbilanz zu Veräusserungs- und Fortführungswerten einen Bericht der Revisionsstelle über die Prüfung der einzureichenden Zwischenabschlüsse – verfügt die Gesellschaft über keine Revisionsstelle, hat die Prüfung und Berichterstattung durch einen zugelassenen Revisor zu erfolgen einen Handelsregisterauszug neuesten Datums Für die GmbH gelten ähnliche Anforderungen! Detaillierte Informationen zum Thema Konkurs bieten die kantonalen Gerichte wie im Beispiel hier von Gerichte Zürich. «Welche Unterlagen hat eine überschuldete Kollektivgesellschaft oder Einzelfirma (Eintrag im Handelsregister) in der Regel beim Bezirksgericht einzureichen»? Für Personengesellschaften gelten ebenfalls ähnliche Anforderungen! Detaillierte Informationen bieten die kantonalen Gerichte wie im Beispiel hier von Gerichte Zürich. «Haften die Kollektivgesellschafter und die Einzelperson auch für die Gesellschaftsschulden»? Ja, sie haften persönlich für die Gesellschaftsschulden, falls das Gesellschaftsvermögen hierzu nicht ausreicht. Haben Sie noch weitere Fragen senden Sie uns bitte eine E-Mail mit dem Vermerk «Fragen Teilnehmer». «Welche Schritte sind einzuleiten, wenn einer meiner Geschäftspartner (Teilnehmer am Garantiefonds) seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder die Leistung wegen Insolvenz nicht erbringen kann»? Die Schritte sind detailliert im Vertragsanhang, Art. 3 ("Ausrichtung Leistungen an Veranstalter/Broker") und Art. 4 ("Ausrichtung Leistungen an weitere Teilnehmer") beschrieben. Wichtig ist, dass bei Anzeichen von Schwierigkeiten (z.B. geplatzte BDD/LSV+ Belastung) der Garantiefonds sofort informiert wird und der Schaden durch den Teilnehmer selbst minimiert wird (z.B. Einstellen jeglicher Zahlung). Garantiefonds der Schweizer Reisebranche Montag bis Freitag 10.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr Etzelstrasse 42 8038 Zürich +41 44 488 10 70 E-Mail Über uns Leistungen Teilnehmer Q&A's für Konsumenten DE FR Datenschutzerklärung Kontakt Impressum Sitemap