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Schifffahrt | Kanton Zürich

Damit Sie Ihr Schiff auf Zürcher Gewässern nutzen dürfen, muss es zugelassen sein und regelmässig geprüft werden.

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Für Motorschiffe mit mehr als 6 Kilowatt (8 PS) oder Segelschiffe mit einer Segelfläche von mehr als 15 Quadratmetern brauchen Sie einen Schiffsführerausweis (Fahrausweis für Schiffe). Auf dieser Seite App Zürich- und Walensee Bewilligung Personentransporte Kontakt News Quaggamuscheln in Zürcher Gewässer Der Kanton Zürich führt per 1. April 2025 eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht ein. Diese soll verhindern, dass sich invasive gebietsfremde Tiere und Pflanzen wie die Quaggamuschel weiter ausbreiten können. Wer mit einem immatrikulierten Schiff von einem Gewässer in ein anderes wechseln will, muss dies ab April vorab melden und das Schiff fachgerecht reinigen lassen. Die Einschränkungen für die Nutzung von Schiffen auf dem Greifen-, Pfäffiker- und Türlersee werden dadurch gelockert. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, Sektion Biosicherheit. Mail: [email protected]. Telefonnummer: 041 43 259 39 04. Informationen zur Schiffsmelde- und -reinigungspflicht Kostenlose App für den Zürichsee und Walensee  Die App «Auf Kurs» ist eine interaktive Karte des Zürichsees und Walensees mit zahlreichen Zusatzfunktionen. Sie können die App auf Ihrem Smartphone oder Tablet online und offline nutzen. Ermitteln Sie zum Beispiel Ihre aktuelle Position und Ihre Geschwindigkeit oder informieren Sie sich über Häfen, Anlegestellen, Regeln, Signale oder Ufer-, Sperr- und Sportverbotszonen. Download für Android im Google Play Store Download für iOS (iPhone/iPad) im Apple Store So verhalten Sie sich richtig auf dem Wasser Video Cookie Dialog schliessen Dieses Video kommt von YouTube Mit dem Abspielen kann YouTube Ihr Surf-Verhalten mitverfolgen. Nutzungshinweise Video abspielen Das Video zeigt das korrekte Verhalten auf dem Wasser https://youtu.be/MLtibtdJbkg?si=xHITjGDfKd1ky-dx An schönen Sommertagen zieht es viele Leute an die Seen und Flüsse. Es macht Spass, dort zu baden, schwimmen, tauchen, paddeln, surfen und segeln. In Zusammenarbeit mit dem Verband Schweizerischer Schifffahrtsunternehmen ruft das Bundesamt für Verkehr die wichtigsten Verhaltensregeln in Erinnerung.  Das Grundprinzip, das man immer im Hinterkopf behalten sollte: Kursschiffe haben Vorrang. Diese Schiffe können nur schwer ausweichen und haben einen langen Bremsweg. Gleichzeitig stellen sie mit ihrer grossen Masse und den Schiffsschrauben für andere Gewässerbenutzende eine gewisse Gefahr dar. Daher ist es wichtig, dass ihre Fahrlinie frei ist und sie genügend Platz zum Manövrieren haben.  Kantonale Bewilligung für Personentransporte Wer regelmässig und gewerbsmässig Personenbeförderungen mit Fahrzeugen oder Schiffen mit mehr als 9 Plätzen (inkl. Fahrerin oder Fahrer) durchführt, benötigt entweder eine Bundeskonzession oder eine kantonale Bewilligung (Art.  1–7 Personenbeförderungsgesetz). Gesuch Personenbeförderung stellen Reichen Sie das Gesuch mindestens drei Monate vor der Betriebsaufnahme ein. Mehr erfahren Weiterführende Informationen Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten. Links Zur aktuellen Sturmwarnung Gewässer / Wasserschutzpolizei der Stadt Zürich Vereinigung der Schifffahrtsämter (vks) Bundesamt für Verkehr (BAV) / Schifffahrt Bundesamt für Verkehr (BAV) / Freizeitschifffahrt (FAQ) Bewilligung für Fahrzeuge oder Schiffe Rechtliche Grundlagen Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt (BSG) Binnenschifffahrtsverordnung (BSV) Personenbeförderungsgesetz (PBG) Rheinschifffahrtsverordnung Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Binnenschiffahrt Schifffahrtsverordnung Schiffsstationierungsverordnung (SchSV) Interkantonale Vereinbarung über die Schiffahrt auf dem Zürichsee und dem Walensee Bitte geben Sie uns Feedback Ist diese Seite verständlich? Ja Nein Vielen Dank für Ihr Feedback! Kontakt Strassenverkehrsamt – Schifffahrtskontrolle Adresse Seestrasse 87 8942 Oberrieden Route (Google) Adresse kopieren Adresse wurde kopiert Adresse konnte nicht kopiert werden Öffnungszeiten Schalter Mai bis August Montag bis Freitag 7 bis 16 Uhr Mittwoch bis 18 Uhr September bis April Montag bis Freitag 7 bis 11.30 Uhr und 13 bis 16 Uhr Telefon +41 43 257 00 80 Telefonische Erreichbarkeit Montag bis Freitag 7 bis 11.30 Uhr und 13 bis 16 Uhr E-Mail Kontaktformular Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten. Für Medien Für Medienanfragen an das Strassenverkehrsamt Telefon +41 43 257 82 98 Das könnte Sie auch interessieren Kategorie: Sicherheit auf Gewässern Seepolizei, Wassersport, Schifffahrt, Fischerei, Flüsse, Seerettung, Sturmwarnung Folgen Sie uns auf Auf YouTube teilen Auf Facebook teilen Auf Instagram teilen Für dieses Thema zuständig: Strassenverkehrsamt Fussbereich Kanton Zürich Kontakt News News-Abo Medien Statistik & Daten Jobs ©2026 Kanton Zürich Designsystem Erklärung zur Barrierefreiheit Nutzungshinweise Folgen Sie uns auf Auf Facebook teilen Auf LinkedIn teilen Auf Twitter teilen Auf YouTube teilen Auf Instagram teilen Zum Seitenanfang Aktiver Chat Öffnen