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Bürgerinnen und Bürger: Beschwerde beim Rundfunkbeauftragten für den Datenschutz einreichen

Wenn Sie annehmen, dass Sie von einem Datenschutzverstoß betroffen sind, Ihre Rechte verweigert oder bestritten werden oder Sie bezweifeln, dass Ihr Anliegen korrekt bearbeitet wurde, können Sie sich beschweren.

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Bürgerinnen und Bürger: Beschwerde beim Rundfunkbeauftragten für den Datenschutz einreichen | mdr.de Zum Inhalt dieser Seite Zur MDR Mediathek Zur Navigation dieser Seite Zur MDR-Hauptnavigation Zum Fuß dieser Seite Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte Übersicht: Das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde Beschwerde einreichen Online-Formular für eine Beschwerde Mehr Informationen zu Ihren Rechten und dazu, wie Sie diese ausüben können, erfahren Sie hier. Das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde Wenn Sie Hinweise darauf haben, dass ein Datenschutzverstoß vorliegt, der Verantwortliche Ihre Rechte bestreitet oder nicht umfassend erfüllt oder Sie sonstige Zweifel daran haben, ob Ihr Anliegen korrekt bearbeitet wurde, haben Sie gemäß Artikel 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde. Eine solche Aufsichtsbehörde ist der Rundfunkdatenschutzbeauftragte. Die Aufsichtsbehörde muss Ihre Beschwerde in angemessenem Umfang untersuchen. Wenn Gegenstand der Beschwerde ein datenschutzrechtliches Anliegen ist und sich daraus Möglichkeiten ergeben, den Schutz personenbezogener Daten zu verbessern, ergreift der Rundfunkdatenschutzbeauftragte geeignete Maßnahmen. Sie haben ein Recht darauf, über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde sowie die Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs gegen die Aufsichtsbehörde unterrichtet zu werden. Einen Anspruch auf bestimmte Maßnahmen oder Sanktionen des Rundfunkdatenschutzbeauftragten haben Sie nicht. Beschwerde einreichen Eine Beschwerde sollten Sie innerhalb von drei Monaten, nachdem der letzte Kontakt mit der Rundfunkanstalt oder sonstigen Organisation stattgefunden hat, erheben. Dies sollte grundsätzlich schriftlich geschehen. Bitte schildern Sie den Sachverhalt so genau wie möglich und beschreiben Sie, welche Maßnahmen Sie bisher ergriffen haben. Dazu können Sie das untenstehende Formular nutzen oder (vor allem für vertrauliche Mitteilungen) Ihre Beschwerde per Post an folgende Adresse schicken: Postanschrift Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte Stephan Schwarze Kantstr. 71-73 04275 Leipzig Bitte beachten Sie: Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte ist keine allgemeine Beschwerdestelle zu Beiträgen und der Berichterstattung und ebenso wenig für Beitragseinzug, sondern eine Aufsichtsbehörde für den Datenschutz. Hinweise zu Beiträgen und Kritik am Programm ohne datenschutzrechtlichen Bezug müssen an den jeweiligen Sender gerichtet werden . Beim Beitragseinzug kann Datenschutz immer nur dann durch die Aufsichtsbehörde geprüft oder durchgesetzt werden, wenn vorher alle beitragsrechtlichen Fragen mit dem Beitragsservice geklärt sind. Das bedeutet: Wenn Sie ein Anliegen zum Rundfunkbeitrag haben, zum Beispiel zur An- oder Abmeldung, zu Mahnungen, Vollstreckungen oder zu Ihrem Beitragskonto, ist zunächst ausschließlich der Beitragsservice zuständig (Formulare für Bürgerinnen und Bürger - Rundfunkbeitrag). Online-Formular für eine Beschwerde Weitere Informationen Über uns Rundfunkdatenschutz für Bürgerinnen und Bürger Rundfunkdatenschutz für Verantwortliche Infothek zum Rundfunkdatenschutz