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Fund des Asiatischen Laubholzbockkfers (ALB) in Zell - Kanton Luzern Direkt zur Startseite springen Direkt zur Navigation springen Direkt zum Inhalt springen Direkt zur Suche springen www.lu. ch Navigation Themen Onlineschalter Landwirtschaft und Wald Waldschutz/Waldschäden Fund des Asiatischen Laubholzbockkäfers (ALB) Fangbaum für den Asiatischen Laubholzbockkäfer Vorgehen im Schutzwald Kanton BUWD Landwirtschaft und Wald Wald Waldschutz/Waldschäden Fund des Asiatischen Laubholzbockkäfers (ALB) Fund des Asiatischen Laubholzbockkfers (ALB) in Zell Im Gemeindegebiet Zell wurde der Schdling Asiatischer Laubholzbockkfer (ALB) entdeckt. Der Kfer zhlt zu den besonders gefhrlichen Schadorganismen und gilt daher gemss Pflanzengesundheitsverordnung des Bundes als meldepflichtig. Karte Zonierung 28. März 2025 Durch die Beobachtung aufmerksamer Einwohnenden wurden einzelne Exemplare auf dem Gemeindegebiet von Zell gefunden und als ALB bestätigt. Der ALB ist für den Menschen nicht gefährlich, jedoch für unsere Laubbäume. Der ALB befällt verschiedenste Laubholzarten – auch gesunde Bäume. Dazu zählen etwa Ahorn, Pappel, Weide, Rosskastanie, Birke, Platane, Buche und weitere Laubholzarten. Der ALB kann die befallenen Bäume binnen weniger Jahre zum Absterben bringen. Da die zu erwartenden wirtschaftlichen und ökologischen Schäden für das betroffene Gebiet sowie die ganze Schweiz sehr hoch sind, gilt der ALB als prioritär und muss konsequent bekämpft werden. Um dem Käfer die Lebensgrundlage zu nehmen und seine Verbreitung zu unterbinden, müssen befallene Bäume gefällt und gehäckselt werden. Nur so kann eine Ausbreitung des ALB erfolgreich verhindert werden. In der Schweiz wurden bisher vier Befälle durch ALB entdeckt, die dank koordinierten Massnahmen erfolgreich getilgt werden konnten. Der Asiatische Laubholzbockkfer (ALB) (Bild: WSL) Ausflugloch eines ALB (Bild: WSL) Weitere Informationen und Bildmaterial unter: Asiatischer Laubholzbockköfer - Merkmale und Symptome (WSL 2025) PDF-Broschüre (BAFU) Bestimmungshilfe (BAFU) Meldeformular (lawa) Modul 1: Asiatischer Laubholzbockkäfer Helfen Sie mit Funde melden An: Miguel Zahner, Leitung Einsatz ALB, [email protected]. Gefundene potenzielle Schädlinge bitte in einem Glas mit Deckel (gelöchert) aufbewahren und im Kühlschrank lagern. Umgang mit Grüngut in der Gemeinde Zell wärend der Vegetationszeit: 1. April - 30. November Vom ALB befallenes Pflanzenmaterial darf nicht abtransportiert werden. So kann eine Verbringung verhindert werden. Es gilt folgendes: Bestehendes Schnittgut auf Ihrem Grundstück darf nicht abtransportiert und entsorgt werden. Das Material muss auf dem eigenen Grundstück gelagert werden. Bitte geben Sie das Schnittgut nicht auf den Kompost oder in den Kehricht. Die Sammelstelle Briseck nimmt nur Rasenschnitt/Wiesenschnitt und kleine Gartenabfälle entgegen. Die Entsorgung von Astmaterial ist im gesamten Gemeindegebiet Zell nicht möglich. Die Grüngutcontainer auf den Friedhöfen Zell und Hüswil sowie beim Bahnhof Hüswil bleiben geschlossen. Für Ausnahmefälle nehmen Sie bitte Kontakt mit der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) auf. Die Situation wird jeweils vor Ort beurteilt und das Vorgehen besprochen. Ausserordentliche Grüngutsammlungen Wir bieten im Juni und August 2026 für die betroffene Bevölkerung eine Grüngutsammlung an, bei welcher wir Rückschnitt von Laubgehölzen bei Ihnen zu Hause abholen. Die Grüngutsammel-Tour in der Gemeinde Zell sowie in den Quartieren in der Pufferzone von Gettnau, Hüswil und Fischbach findet statt am: 30. Juni 2026 25. August 2026 Bitte melden Sie den Standort des Schnittmaterials sowie die ungefähre Menge bis jeweils eine Woche vor Ausführungstermin beim Bauamt Zell ([email protected] / 041 989 81 08). Umgang mit Holz aus dem abgegrenzten Gebiet Bei der Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfers (ALB) muss das Verbringungsverbot umgesetzt werden. Eine Weiterverbreitung des ALB kann so verhindert werden. Mehr Informationen entnehmen Sie dem Merkblatt. Merkblatt Asiatischer Laubholzbockkäfer - Umgang mit Holz aus dem abgegrenzten Gebiet Suchteams unterstützen Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) sucht das betroffene Gebiet in der Gemeinde Zell nach befallenen Bäumen ab. Sie wird dabei von Spürhunden und Baumpflegespezialisten/-innen unterstützt. Wir bitten Sie, den Suchteams den Zutritt zu Ihrem Grundstück zu ermöglichen. Danke für Ihre Mithilfe. Entfernung von Wurzelstcken in der Kernzone Wollen Sie auf Ihrem Grundstück einen Wurzelstock entfernen lassen, so übernehmen der Kanton und der Bund die Kosten, wenn folgende Bedingungen kumulativ erfüllt sind: Spezifizierte Pflanze Pflanzengattung macht Stockausschläge Standort der Pflanze liegt in der Kernzone Standort der Pflanze liegt in der Bauzone Standort der Pflanzen nicht an der Luthern (Böschungsstabilität und Ökologie) Eigentümerschaft stellt ein Gesuch bei der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) Weiter Informationen finden Sie im Gesuch. Gesuch um Entfernung von Wurzelstöcken Rechtliche Grundlagen / Verbreitungsgebiet Verfügung Asiatischer Laubholzbockkäfer: Anordnung Präventions- und Bekämpfungsmassnahmen Verbreitungsgebiet: Karte Zonierung Gemeinde Zell und Umgebung Impressionen Inforamtion aus die Umwelt Podcast: Wau – Wow! Wie Coffees Spürnase Bäume rettet Reportage Willisauer Bote vom 13.11.2025 Informationsvideo Schulungsvideo SKSH AG (Schweizerisches Kompetenzzentrum fr Sicherheit mit Holz) 0:00 0:00 Phasen der ALB-Bekmpfung Um Erfolg zu haben, muss die Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfer (ALB) schnell und konsequent erfolgen. Die Bekämpfung gliedert sich in die vier Phasen: Identifizieren In der Kern- und Fokuszone findet ein intensives Monitoring statt. Spürhundeteams, Baumpflegespezialisten/-innen sowie Forstpersonen untersuchen die Laubbäume auf einen möglichen Befall. Festgehalten werden Merkmale wie die Baumart, die Höhe des Baumes und die Koordinaten. Organisieren Anhand des Monitorings wird ersichtlich, welche Sofortmassnahmen nötig sind. Der Staatsforstbetrieb Kanton Luzern organisiert das Fällteam, das Hacken und die Entsorgung. Eliminieren In einem ersten Schritt werden diejenigen Bäume gefällt, welche bereits jetzt durch den ALB befallen sind. Damit wird die Vermehrung des ALBs so stark wie möglich reduziert. Zudem werden Sicherheitsrisiken, welche von befallenen Baumteilen (z. B. Ast) ausgehen, behoben. Im Siedlungsgebiet in der unmittelbaren «Kernzone», in der der Befall durch den ALB am grössten ist, werden vorsorglich Fällungen von spezifizierten Pflanzen (Laubgehölz) vorgenommen. Denn nur durch das Fällen dieser spezifizierten Pflanzenarten wird dem Asiatischen Laubholzbockkäfer die Lebensgrundlage genommen. Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Ahorn Acer spp. Rosskastanie Aesculus spp. Erle Alnus spp. Birke Betula spp. Hain-/Hagebuche Carpinus spp. Kuchenbaum Cercidiphyllum spp. Haselnuss Corylus spp. Buche Fagus spp. Esche Fraxinus spp. Blasenbaum Koelreuteria spp. Platane Platanus spp. Pappel Populus spp. Weide Salix spp. Linde Tilia spp. Ulme Ulmus spp. Verifizieren Nach diesen Massnahmen folgt das nächste Monitoring. Dabei werden alle Wirtspflanzen in der Kern- und Fokuszone intensiv überwacht. Anhand dieser vier Phasen erfolgt eine konsequente Bekämpfung des ALB, die schlussendlich in einer erfolgreichen Tilgung endet. Diese ist frühestens nach vier Jahren Befallsfreiheit erreicht. Vorgehen im Schutzwald Oberhalb der Luthern wurde im Schutzwald anfangs Oktober 2022 ein ALB-Befall entdeckt. Es gilt auch im Schutzwald den Schädling zu tilgen. Weiterlesen Medienmitteilungen 13.11.2025 - Asiatischer Laubholzbockkfer in Zell: Befallsdruck geht zurck 12.11.2024 - Asiatischer Laubholzbockkfer in Zell: Zwischenbilanz 2024 07.11.2023 - Asiatischer Laubholzbockkfer in Zell: Massnahmen zeigen Wirkung 04.04.2023 - Zell: Flugzeit des Asiatischen Laubholzbockkfers beginnt 21.11.2022 - Asiatischer Laubholzbockkfer in Zell: Erste Zwischenbilanz der Bekmpfungsmassnahmen 30.08.2022 - Asiatischer Laubholzbockkfer (ALB) in Zell entdeckt Dokumente und Formulare © 2026 Kanton Luzern Impressum Disclaimer