Q&A's für Konsumenten - Portrait Der Garantiefonds Auf einen Blick Wo bin ich geschützt? Unser Logo Unser Team Pauschalreise Was ist eine Pauschalreise Wer ist mein Vertragspartner Infothek Zu beachten vor der Buchung Vorgehen im Schadensfall Vorgehen nach der Reise Wichtige Weblinks Medienberichte Downloads Teilnehmer Teilnehmer am Garantiefonds Teilnehmer-Portal Wichtige Dokumente Leistungen Deckung im Schadensfall Anspruch online melden Q&A's Q&A's für Konsumenten Q&A's für Teilnehmer Kontakt DE FR DE FR Q&A's für Konsumenten. Häufig gestellte Fragen Welche Reiseleistungen sind bei einem Konkurs eines Veranstalters oder eines Reisebüros sichergestellt? Fragen und Antworten von Endkonsumenten mit gebuchten, bezahlten Reisen von Büros, welche am Garantiefonds teilnehmen: «Welche Reisen sind konkret versichert»? Die einbezahlten Gelder bei einer Pauschalreise sind sichergestellt. Als Pauschalreise gilt die im Voraus festgelegte Verknüpfung von mindestens zwei Dienstleistungen (z.B. Beförderung und Unterbringung), die länger als 24 Stunden dauert oder eine Übernachtung einschliesst. Beispiele Eine Woche Badeferien: Flug, Hotel Zwei Wochen «fly & drive»: Flug, Mietfahrzeug Rundreise: Flug, Hotel, Transfer «Ist eine Einzelleistung (z.B. Flug, Hotel, Mietfahrzeug) auch sichergestellt, wenn mein Reisebüro in Konkurs gerät»? Nein, Einzelleistungen sind nicht sichergestellt. Bitte überprüfen Sie, ob Sie eine Reiseversicherung abgeschlossen haben, welche auch Insolvenzen bezahlt. Wenn ja, nehmen Sie bitte mit Ihrer Versicherung Kontakt auf. «Wenn ich das Flugticket oder Hotel direkt beim Leistungsträger gebucht habe und dieser Konkurs anmeldet, wer erstattet mir das Geld zurück»? Grundsätzlich tragen Sie das finanzielle Risiko – ausser Sie haben selbst eine Reiseversicherung abgeschlossen, welche die Kosten bei Insolvenzen übernimmt. «Wenn ich im Ausland bei einem Veranstalter oder bei einem ausländischen Online-Reisebüro meine Ferien gebucht und bereits bezahlt habe, bin ich dann ebenfalls bei einer der Schweizer Organisationen abgesichert»? Nein. Wir empfehlen Ihnen die Reisedokumente zu konsultieren. Wenn Sie einen «Sicherungsschein» erhalten haben, sind Sie im Falle eines Konkurses gemäss den dort aufgeführten Bedingungen abgesichert. Bitte kontaktieren Sie die auf dem Sicherungsschein aufgeführte Reiseversicherung direkt und erkundigen Sie sich dort über die Deckung. «Wenn der Veranstalter vor meiner Reise Konkurs anmeldet, kann ich dann die Reise noch antreten oder erhalte ich einfach das bereits einbezahlte Geld zurück»? Die Organisation entscheidet, welche Reisen noch durchgeführt bzw. welche annulliert werden. Wir werden nach Abreisedatum und Fall priorisiert mit Ihnen Kontakt aufnehmen und Sie entsprechend informieren. «Wenn ich bei einem Reisebüro eine Pauschalreise eines Veranstalters gebucht habe und das Reisebüro vor der Reise Konkurs anmeldet, kann ich dann die Reise noch antreten»? Ja, der Veranstalter ist unabhängig vom Konkurs des Reisebüros verpflichtet die Pauschalreise durchzuführen - auch wenn das Reisebüro dem Veranstalter die Pauschalreise nicht bezahlt hat. «Wenn ich bereits in den Ferien bin und ein Veranstalter oder Reisebüro Konkurs anmeldet, komme ich dann noch zurück in die Schweiz und wer trägt die allfälligen Zusatzkosten»? Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, stellt die Organisation im Normalfall sicher, dass Sie ohne zusätzliche Kosten wieder in die Schweiz zurückreisen können. In Ausnahmefällen ist ein Rücktransport in nützlicher Zeit nicht möglich (zum Beispiel Flugverbindungen eingestellt wegen Epidemie, Pandemie, etc.). «Was muss ich unternehmen, wenn die Leistungsträger vor Ort mich auffordern die Leistung nochmals zu bezahlen?» Sie müssen den Leistungsträger informieren, dass die Leistungen durch den Garantiefonds gedeckt sind und sie verpflichtet sind die Leistung zu erbringen. Bei Schwierigkeiten wenden Sie sich umgehend an die Reiseleitung, die lokale Vertretung oder den 24stündigen Telefonservice Ihres Reiseveranstalters. «Wie finanziert sich der Garantiefonds?» Der Garantiefonds finanziert sich über die Eintrittsgebühren, die Jahresbeiträge der Teilnehmer und über die Vermögenserträge. Die Systemkosten für die gesetzliche Reisegarantie werden durch den Konsumenten mitgetragen. Die am Garantiefonds teilnehmenden Reiseveranstalter und Reisevermittler erheben dafür einen Beitrag auf den Preis der von Ihnen gebuchten Pauschalreise. Dieser Betrag kann explizit und separat ausgewiesen werden, in der Buchungsgebühr enthalten sein oder implizit im Gesamtpreis Ihrer Reise einberechnet sein. Anspruch melden Garantiefonds der Schweizer Reisebranche Montag bis Freitag 10.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr Etzelstrasse 42 8038 Zürich +41 44 488 10 70 E-Mail Über uns Leistungen Teilnehmer Q&A's für Konsumenten DE FR Datenschutzerklärung Kontakt Impressum Sitemap