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Arzt – Wikipedia

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Weitere Bedeutungen sind unter Arzt (Begriffsklärung) aufgeführt. Ärztin beim Abhorchen eines Patienten (2011) Äskulapstab: Symbol des ärzt­lichen und pharma­zeutischen Standes De zieke vrouw (Jan Steen, um 1666) Ein Arzt (weiblich auch Ärztin; Mehrzahl: Ärzte bzw. Ärztinnen) ist ein medizinisch ausgebildeter und zur Ausübung der Heilkunde zugelassener Heilkundiger. Der Arztberuf ist eine auf Vorbeugung (Prävention), Erkennung (Diagnose), Behandlung (Therapie) und Nachsorge von Krankheiten, Leiden oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen gerichtete Beschäftigung und umfasst auch ausbildende Tätigkeiten. Ärzte stellen sich in den Dienst der Gesundheit und sind bei ihrem Handeln moralischen und ethischen Grundsätzen verpflichtet (siehe etwa die Genfer Deklaration des Weltärztebundes). Die Vielfalt an Krankheiten und Behandlungsmöglichkeiten hat in der Humanmedizin und der Tiermedizin zu einer großen Anzahl von Fachgebieten und weiteren Differenzierungen geführt (siehe die Liste medizinischer Fachgebiete). Bezeichnungen [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Die Bezeichnung Arzt (mittelhochdeutsch arzāt, arzet, artzt, niederländisch arts; verwandt mit „Arznei“) zog während des Mittelalters aus der lateinischen Gelehrtensprache ins Deutsche ein, und zwar über die latinisierte Variante archiater (spätlateinisch auch arciater) des griechischen ἀρχίατρος archiatros, klassische Aussprache [arkʰíatros], ‚Oberarzt‘, ‚Leibarzt‘ (seit dem 2. Jahrhundert die Amtsbezeichnung von Leibärzten bei Hofe, genannt archiatri palatini und von öffentlich bestallten, archiatri populares genannten Gemeindeärzten[1]),[2] einer Zusammensetzung aus ἀρχή arche [arkʰɛ́ː], deutsch ‚Herrschaft‘, ‚Kommando‘ und ἰατρός iatros [iatrós], deutsch ‚Arzt‘. Mit dem davon abgeleiteten griechischen Wort ἰατρῖναι (iatrinai; entsprechend lateinisch feminae medicae, „Ärztinnen“[3]) wurden in der griechisch-römischen Medizin gelegentlich angesehene Hebammen bezeichnet.[4] In vielen fachsprachlichen Komposita tritt das ursprüngliche griechische Wort ἰατρός bzw. die latinisierte Form -iater als Wortbestandteil auf: iatrogen „durch ärztliches Handeln verursacht“; Psychiater „Seelenarzt“; Pädiater „Kinderarzt“ usw. Über mittelhochdeutsche Vermittlung gelangte das Wort in andere Sprachen, so lettisch ārsts, estnisch arst. Die germanische Bezeichnung für den Heilberuf (althochdeutsch lâchi) ist beispielsweise im dänischen læge, im schwedischen läkare, im englischen leech ‚Blutegel‘ (vgl. Bald’s Leechbook), oder im deutschen Familiennamen Lachmann erhalten und hat sich in andere Sprachen verbreitet, z. B. finnisch lääkäri, irisch dochtúir leighis.[5] Im polnischen lekarz und tschechischen lékař ist die germanische Wurzel mit einem slawischen Suffix (-arz, -ař) verbunden. Die lateinische Bezeichnung medicus ‚Arzt‘ (ursprünglich als allgemeine, vom Ausbildungsstand unabhängige, Berufsbezeichnung; seit dem 10. Jahrhundert dann vom chirurgicus bzw. chirurgus, dem Wundarzt, unterschieden),[2] oder eine davon abgeleitete Form findet sich vor allem in den romanischen Sprachen, etwa italienisch medico, spanisch médico, portugiesisch médico, rumänisch medic, französisch médecin, aber unter romanischem Einfluss auch in anderen Sprachen: baskisch mediku, englisch medic. Bereits in der Antike gab es sowohl männlich als auch weibliche Ärzte. Im Kodex des Justinian, der Gesetze des 2.–6. Jahrhunderts zusammenfasst, werden männliche und weibliche Sklavenärzte (lateinisch [servi] medici utriusque sexus „[Sklaven-]Ärzte beiderlei Geschlechts“) genannt.[6][7] Die medica (weibliche Form von medicus) war bis ins Mittelalter[8] eine heilkundige Frau, womit sowohl eine Ärztin, als auch eine Laienärztin oder eine Hebamme gemeint sein konnte.[9] Im islamischen Kulturraum des Mittelalters wurden heilkundige Frauen bzw. Ärztinnen als Tabibe bezeichnet.[10] Zur Unterscheidung vom (im 18. Jahrhundert noch nicht „vollpromovierten“) chirurgicus wurde auch der Begriff medicus purus („reiner Arzt“) gebraucht (Bestrebungen, die Chirurgie mit der „Medizin“ zu vereinen, setzten etwa in der Mitte des 18. Jahrhunderts ein).[11][12] Die Bezeichnung physicus[13] meinte meist einen akademisch ausgebildeten Arzt (vgl. englisch physician). In vielen Sprachen wird der Arzt umgangssprachlich nach seinem zumeist geführten akademischen Grad Doktor genannt. Gelegentlich ebenfalls als Arzt wurden vor allem ab dem 13. Jahrhundert[14] volksmedizinisch arbeitende, weder ärztlich noch wundärztlich ausgebildete Laienärzte[15] (praktizierende medizinische Laien) bezeichnet. Vor dem Jahr 1500 sind Laien als Verfasser bzw. Kompilatoren (etwa im Speyrer Arzneibuch[16] von 1321) medizinischer Texte selten bezeugt. Im Spätmittelalter und in der Frühneuzeit kamen Laienärzte bzw. Laienmedizinerinnen (beispielsweise Philippine Welser, Eleonore von Württemberg und die Herzogin Eleonora Maria Rosalia sowie die Martin Luther behandelnde[17] Gräfin Dorothea von Mansfeld, geborene von Solms) oft aus dem Bereich der Hausmütter und Hausväter.[18] Auch in modernen medizinischen Subkulturen bestehen laienmedizinische Systeme.[19] Zum Berufsbild [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Geschichte [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Siehe auch: Geschichte der Medizin Die Funktion des Arztes ist eine der ältesten der Menschheit.[20] Medizingeschichtlich gesehen entstand der Arztberuf (veraltet auch das Arzttum[21]) aus dem Stand der Heilkundigen,[22] die schon unter den Priestern des Altertums zu finden waren. Erste schriftliche Belege des Arztberufs stammen aus Mesopotamien und wurden im 3. Jahrtausend v. Chr. verfasst. Die Ausbildung von Ärzten der Antike fand in sogenannten Ärzteschulen (z. B. Schule von Kos, Schule von Knidos, Alexandrinische Schule) statt, die sich hinsichtlich ihrer Wissensvermittlung an unterschiedlichen ärztlichen Theorien (z. B. Methodiker, Pneumatiker, Hippokratiker) und philosophischen Strömungen (z. B. Epikureer, Stoiker) ausrichteten.[23] Über den Arzt schreibt Hippokrates bzw. der Verfasser des wohl im 3. Jahrhundert v. Chr. entstandenen Textes Der Arzt[24] ausführlich: „Er soll von gesundem Aussehen und im Verhältnis zu der ihm eigenen Konstitution wohlgenährt sein […]. Ferner soll sein Äußeres sauber sein, was in einer angemessenen Kleidung und in wohlriechenden Salben zum Ausdruck kommt, deren Geruch unverdächtig ist […]. Was die seelischen Eigenschaften betrifft, so sei er besonnen, was sich nicht nur darin äußert, daß er schweigen kann […]. Man soll saubere und weiche Läppchen benutzten, für die Augen Scharpie, für die Wunden Schwämme. […].“[25] Auch Heilkundige des Mittelalters wirkten und galten, auch ohne universitäre Ausbildung, als Ärzte (bzw. Ärztinnen[26][27][28]). Im Mittelalter unterschied man gelehrte Ärzte (akademisch gebildete, von den Komplexionen der Humoralpathologie Kenntnis habende, Ärzte im Gegensatz zu den mehr handwerklich tätigen Wundärzten).[29] Die moderne Ausbildung von Ärzten begann im 18. Jahrhundert mit der Erweiterung des naturwissenschaftlichen Wissens und der Einführung von systematischem praktischem Unterricht am Krankenbett.[30] Die Revolutionszeit in der Mitte des 19. Jahrhunderts brachte in vielen Länder Europas auch eine ärztliche Reformbewegung. Diese erstrebte unter anderem Einheitlichkeit und Niederlassungsfreiheit sowie freie Arztwahl und Selbstverwaltung. Im Jahr 1869 wurde der ärztliche Beruf in Deutschland zum freien Gewerbe erklärt. Es wurde die Kurierfreiheit beschlossen, das Staatsexamen an die Universitäten gebunden, die Approbation erlangte Gültigkeit für alle deutschen Bundesstaaten und der Doktortitel wurde unabhängig von den Prüfungen für die Approbation.[31] Eine einheitliche Prüfungsordnung (siehe auch Approbationsordnung) für Ärzte gab es in Deutschland erstmals 1883.[32] Im Jahr 1901 wurde eine neue Prüfungsordnung und das Medizinalpraktikantenjahr vor der ärztlichen Approbation eingeführt. In …