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Warnliste | FINMA

Warnliste

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Warnliste | FINMA Home Medien Jobs Kontakt FINMA-Portal News Dokumente 0 MyFINMA DE FR IT EN Bewilligung Alles zur Bewilligung Tätigkeiten auf dem Finanzmarkt sind bewilligungspflichtig. Die FINMA erteilt die notwendige Bewilligung nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Themen der Bewilligung: Alles zur Bewilligung Bewilligungsformen Banken und Wertpapierhuser Versicherungen Versicherungsvermittler Asset Management Vermgensverwalter und Trustees Aufsichtsorganisationen Vertretungen auslndischer Finanzinstitute gemss FINIG SRO Finanzmarktinfrastrukturen und auslndische Teilnehmer Ratingagenturen Registrierungsstelle Ombudsstellen fr Finanzdienstleister Prfstelle fr Prospekte Fintech Bewilligte oder registrierte Institute, Personen und Produkte Diese Unternehmen, Personen und Produkte haben eine Bewilligung und dürfen auf dem Finanzmarkt tätig sein. Warnungen Zur Warnung der Anleger veröffentlicht die FINMA eine Liste mit Gesellschaften und Personen, die möglicherweise ohne Bewilligung der FINMA eine bewilligungspflichtige Tätigkeit ausüben. berwachung Alles zur berwachung Die Kernaufgabe der FINMA ist die prudenzielle Überwachung des Finanzmarktes. Ergänzend setzt die FINMA private Prüfgesellschaften als ihren verlängerten Arm ein. Die Themen der berwachung: Alles zur berwachung Branchenbergreifende Themen Banken und Wertpapierhuser Versicherungen Versicherungsvermittler Asset Management Vermgensverwalter und Trustees Aufsichtsorganisationen SRO Finanzmarktinfrastrukturen Pfandbriefzentralen Fintech Die Risikokategorien im Bankenbereich Die FINMA teilt die Banken in verschiedene Risikokategorien ein. Die Risikokategorien im Versicherungsbereich Die FINMA teilt die Versicherer in verschiedene Risikokategorien ein. Durchsetzung Alles zur Durchsetzung des Aufsichtsrechts Wo nötig, setzt die FINMA das Aufsichtsrecht mit verwaltungsrechtlichen Zwangsmitteln durch. Informieren Sie sich hier über die Kompetenzen, das Vorgehen und die Massnahmen der FINMA im Falle von Verstössen gegen das Aufsichtsrecht. Die Themen der Durchsetzung: Alles zur Durchsetzung Bewilligungstrger Unerlaubte Ttigkeiten Marktaufsicht Enforcementinstrumente Datenbank zur Sicherstellung der Gewhrsbeurteilung Amtshilfe Rechte und Pflichten von Betroffenen Kasuistik und Gerichtsentscheide Recovery und Resolution Enforcementbericht Der Enforcementbericht gibt anhand anonymisierter Fälle einen vertieften Einblick in die konkrete Tätigkeit der FINMA zur Durchsetzung des Aufsichtsrechts. Warnliste Zur Warnung der Anleger veröffentlicht die FINMA eine Liste mit Gesellschaften und Personen, die möglicherweise ohne Bewilligung der FINMA eine bewilligungspflichtige Tätigkeit ausüben. Recovery und Resolution Recovery und Resolution umfasst die Massnahmen der FINMA zur Stabilisierung von Finanzinstituten im Krisenfall, die Notfall- und Abwicklungsplanung von Beaufsichtigten sowie mögliche Sanierungs-, Liquidations- und Insolvenzverfahren. Dokumentation Alles zu den Grundlagen der FINMA Das Finanzmarkt-aufsichtsgesetz und die Finanzmarktgesetze bilden die Basis für die Tätigkeit der FINMA. Über die Erfüllung ihrer Ziele legt die FINMA umfassend Rechenschaft ab. Dokumentationen zu: Alles zur Dokumentation Rechtsgrundlagen Rundschreiben Anhrungen und Evaluationen FINMA-Stellungnahmen FINMA-Aufsichtsmitteilungen FINMA-Publikationen FINMA-Videos Dossiers Enforcementberichterstattung Versicherungsrechtliche Entscheide Selbstregulierung Sanktionen und FATF-Statements Archiv Finanzmarktaufsichtsgesetz Das Finanzmarktaufsichtsgesetz ist die Rechtsgrundlage der FINMA als Behörde. Darin sind ihre Aufgaben und Kompetenzen festgehalten. Geschftsbericht der FINMA In ihrem jährlichen Geschäftsbericht legt die FINMA umfassend Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. FINMA Alles ber die FINMA Als unabhängige Aufsichtsbehörde mit hoheitlichen Befugnissen über den Schweizer Finanzmarkt ist die FINMA institutionell, funktionell und finanziell unabhängig. Unsere Themen: Alles zur FINMA Ziele Organisation Arbeiten bei der FINMA Ttigkeiten Prfwesen Beauftragte der FINMA Nationale Zusammenarbeit Internationale Zusammenarbeit Digitaler Austausch mit der FINMA Meldung erstatten Die FINMA – ein Portrt Für die Überwachung der Finanzbranche braucht es eine starke, kompetente und unabhängige Aufsicht. Wie die FINMA diesen Anspruch erfüllt, verdeutlicht die Porträtbroschüre. Geschftsbericht der FINMA Mit ihrem Jahresbericht und ihrer Jahresrechnung legt die FINMA Rechenschaft zu ihrer Aufsichtstätigkeit ab. FINMA Public FINMA Public FINMA kurz erklrt Fragen und Probleme Wie Sie sich schtzen knnen Finanzmarktthemen Finanzwissen Artikelserie: die FINMA am Werk Bewilligte Unternehmen Warnungen Meldung erstatten Home FINMA Public Warnungen Warnliste Warnung vor mglicherweise unerlaubt ttigen Anbietern Die FINMA führt und veröffentlicht eine Warnliste mit Unternehmen, die möglicherweise ohne Bewilligung eine Tätigkeit ausüben, bewilligungspflichtig sind und unter die Aufsicht der FINMA fallen. Informieren Sie sich rechtzeitig. Kantonspolizei Zrich (cybercrimepolice.ch | Warnliste) IOSCO (International Securities & Commodities Alerts Network (I-SCAN)) Verschiedene Tätigkeiten in der Finanzbranche setzen eine Bewilligung der FINMA voraus. Sofern die FINMA Hinweise darauf erhält, dass Anbieter – bewusst oder unbewusst – ohne Bewilligung Tätigkeiten ausüben, für die eine solche erforderlich wäre, leitet sie entsprechende Abklärungen ein. Erhärtet sich der Verdacht, kann die FINMA mit sogenannten Enforcement-Verfahren gegen unerlaubt tätige Anbieter vorgehen und Massnahmen verfügen, die bis hin zu einer Liquidation des Unternehmens führen können. Die FINMA führt und veröffentlicht eine Warnliste. Bei den Unternehmen und Personen, die auf dieser Liste stehen, hat die FINMA Untersuchungen wegen unerlaubter Tätigkeit eingeleitet, konnte den Verdacht jedoch nicht weiter abklären, da die Unternehmen ihrer Auskunftspflicht gegenüber der FINMA nicht nachgekommen sind oder falsche Angaben gemacht haben. Des Weiteren kann eine Aufnahme in die Warnliste erfolgen, wenn die Untersuchungen der FINMA eine immanente, erhebliche Gefährdung von Anlegern durch Anbieter vermuten lassen. Ein Eintrag in der Warnliste bedeutet nicht zwangsläufig, dass die vom aufgeführten Unternehmen ausgeübte Aktivität illegal ist. Indem die FINMA entsprechende Unternehmen in der Warnliste aufführt, weist sie aber darauf hin, dass diese über keine Bewilligung verfügen. Betroffene Unternehmen werden von der Liste gestrichen, sobald die FINMA die notwendigen Abklärungen und allfälligen Anpassungen vornehmen konnte. Besonders gewarnt wird vor Anbietern, gegen die die FINMA bereits eine Verfügung erlassen hat und die aufsichtsrechtliche Bestimmungen schwer verletzt haben: Publikationen nach Art. 34 des Finanzmarktaufsichtsgesetzes. Kundenschutz – Wie sich Anleger gegen unerlaubt ttige Finanzmarktanbieter schtzen knnen Zuletzt geändert: 19.12.2024 Grösse: 0.3 MB Sprache(n): DE FR IT EN Zur Merkliste hinzufügen Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass für die Warnliste nicht der Anspruch besteht, abschliessend und tagesaktuell zu sein. Kurz: Es ist nicht ausgeschlossen, dass Unternehmen bewilligungspflichtige Tätigkeiten ohne die erforderliche Bewilligung ausüben, die (noch) nicht in der Warnliste der FINMA aufgeführt sind. Da die FINMA nur tätig werden kann, wenn sie örtlich und sachlich zuständig ist und konkrete Anhaltspunkte auf eine Verletzung von Finanzmarktrecht vorliegen, wird Anlegern dringend empfohlen, sich vor einer Investition gut zu informieren und auch weitere Warnlisten zu konsultieren, wie beispielsweise die Warnliste der Kantonspolizei Zürich (cybercrimepolice.ch) oder die Warnliste von IOSCO (International Securities & Commodities Alerts Network (I-SCAN)). Die FINMA führt eine Liste der Beaufsichtigten. Anleger können sich auf der Website der FINMA darüber informieren, welche Gesellschaft oder welche Person über eine Bewilligung der FINMA verfügt. Warnliste durchsuchen Filter Mit HR-Eintrag Ohne HR-Eintrag Filter entfernen Ergebnis(se) gefunden Warnliste Die FINMA kurz erklrt Bewilligte Institute, Personen und Produkte Fragen und Probleme Warnungen Warnliste Wie Sie sich schtzen knnen Meldung erstatten Finanzmarktthemen kompakt Finanzwissen Eidgenssische Finanzmarktaufsicht FINMA Laupenstrasse 27, 3003 Bern Tel. +41 31 327 91 00, Fax +41 31 327 91 01 [email protected] Seite durchsuchen Bewilligung Alles zur Bewilligung Bewilligungsformen Banken und Wertpapierhuser Versicherungen Versicherungsvermittler Asset Management Vermgensverwalter und Trustees Aufsichtsorganisationen Vertretungen auslndischer Finanzinstitute gemss FINIG SRO Finanzmarktinfrastrukturen und auslndische Teilnehmer Ratingagenturen Registrierungsstelle Ombudsstellen fr Finanzdienstleister Prfstelle fr Prospekte Fintech berwachung Alles zur berwachung Branchenbergreifende Themen Banken und Wertpapierhuser Versicherungen Versicherungsvermittler Asset Management Vermgensverwalter und Trustees Aufsichtsorganisationen SRO Finanzmarktinfrastrukturen Pfandbriefzentralen Fintech Durchsetzung Alles zur Durchsetzung Bewilligungstrger Unerlaubte Ttigkeiten Marktaufsicht Enforcementinstrumente Datenbank zur Sicherstellung der Gewhrsbeurteilung Amtshilfe Rechte und Pflichten von Betroffenen Kasuistik und Gerichtsentscheide Recovery und Resolution Dokumentation Alles zur Dokumentation Rechtsgrundlagen Rundschreiben Anhrungen und Evaluationen FINMA-Stellungnahmen FINMA-Aufsichtsmitteilungen FINMA-Publikationen FINMA-Videos Dossiers Enforcementberichterstattung Versicherungsrechtliche Entscheide Selbstregulierung Sanktionen und FATF-Statements Archiv FINMA Alles zur FINMA Ziele Organisation Arbeiten bei der FINMA Ttigkeiten Prfwesen Beauftragte der FINMA Nationale Zusammenarbeit Internationale Zusammenarbeit Digitaler Austausch mit der FINMA Meldung erstatten FINMA Public Artikelserie: die FINMA am Werk Bewilligte Unternehmen Warnungen Meldung erstatten DE FR IT EN © 2026 FINMA Medien Jobs und Karriere Kontakt Abkrzungen Rechtliches Impressum Sitemap Archiv © 2026 FINMA