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Finanzierung der Armee

Stärkung der Verteidigungsfähigkeit der Schweizer Armee durch Schliessen von Fähigkeitslücken und Anpassung des Verteidigungsbudgets.

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Finanzierung der ArmeeZum Hauptinhalt springenAlle Schweizer BundesbehördenBehördeninformationen Leichte Sprache Sprach Dropdown Deutsch ausgewähltDEFRITEN Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS VBS Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport  VBS Suche Suche Jobs Medien Kontakt Behördeninformationen Leichte Sprache Finanzierung der Armee Für die Sicherheit und die Verteidigung unseres Landes braucht es zusätzliche Einnahmen in Milliardenhöhe für die Armee und die zivilen Bundesämter mit Sicherheitsaufgaben. Dazu sieht der Bundesrat eine befristete, zweckgebundene Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,5 Prozentpunkte vor. Diese zusätzlichen Einnahmen sollen in einen verschuldungsfähigen Rüstungsfonds fliessen. Wärmebildgerät mittlerer Sichtweite beim Beobachtungseinsatz — © VBS-DDPS Übersicht Angesichts der verschlechterten geopolitischen Lage will der Bundesrat die Sicherheit und Verteidigung der Schweiz substanziell stärken. Für einen umfassenden Schutz unseres Landes braucht es sowohl bei den zivilen Bundesämtern mit sicherheitsrelevanten Aufgaben als auch bei der Armee einen Fähigkeitsaufbau bzw. -ausbau. Denn militärischer Schutz ist ohne Nachrichtendienst, zivile Alarmierung, innere Sicherheit (Polizei und Grenzschutz), Sicherheitskommunikation oder resiliente Krisenbewältigungskapazitäten nur eingeschränkt wirksam. Erhöhung der Mehrwertsteuer Der Mehrbedarf muss mit zusätzlichen Einnahmen finanziert werden, da im Bundesbudget der finanzielle Spielraum fehlt und die Schuldenbremse eingehalten werden soll. Der Bundesrat hat dazu verschiedene Möglichkeiten geprüft und kommt zum Schluss, dass eine Erhöhung der Mehrwertsteuer im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Gesellschaft anderen Möglichkeiten vorzuziehen ist. Die Vernehmlassung zum Bundesbeschluss über die Finanzierung von Rüstungsausgaben der Armee durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer dauerte bis am 30. Mai 2026. Der Bundesrat nimmt die Bedenken der Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden auf, dass die Bevölkerung und die Wirtschaft nicht zu stark belastet werden dürfen, und passt die Vorlage an: Geringere MWST-Erhöhung: Um die Belastung für die Bevölkerung und die Wirtschaft zu reduzieren, soll die Mehrwertsteuer weniger stark als um 0,8 Prozentpunkte erhöht werden. Der Normalsatz soll neu befristet um 0,5 Prozentpunkte und der Sondersatz um 0,3 Prozentpunkte steigen. Auf die Erhöhung des reduzierten Satzes wird verzichtet. Die Mehreinnahmen werden vollständig für Rüstungsausgaben eingesetzt und neu auf 12 Jahre statt wie bisher 10 Jahre befristet. Diese Gelder decken einerseits den Bedarf von 18 Milliarden Franken für den Fähigkeitsausbau der Armee zur Abwehr der wahrscheinlichsten Bedrohungen (gegen hybride Aktivitäten und Angriffe aus der Distanz) und Preissteigerungen im Rüstungsbereich ab. Andererseits können die allfällige Beschaffung eines zweiten Systems für die bodengestützte Luftverteidigung grösserer Reichweite (5 Milliarden Franken) und Mehrkosten für das System Patriot (1 Milliarde Franken) finanziert werden. Gewinnsteuer für Erhöhung der Armeeausgaben auf 1 Prozent des BIP: Nicht mehr aus der Erhöhung der Mehrwertsteuer finanziert werden soll die vom Parlament beschlossene Erhöhung der Armeeausgaben auf 1 Prozent des BIP. Dafür waren bisher 10 Milliarden Franken vorgesehen. Die verbesserten Prognosen für den Bundeshaushalt schaffen nun Handlungsspielraum, konkret werden die höheren Einnahmen aus der Gewinnsteuer teilweise zugunsten der Armee eingesetzt. Mehrbedarf der zivilen Bundesämter innerhalb der Departemente kompensieren: Auch die 3 Milliarden Franken zur Stärkung der zivilen Bundesämter mit Sicherheitsaufgaben müssen aufgrund der verbesserten Finanzlage nicht mehr über die Mehrwertsteuer-Erhöhung finanziert werden. Wie es eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden fordert, wird dieser Mehrbedarf durch Priorisierung innerhalb der Bundesfinanzen finanziert. Durch die Verbesserungen im Bundeshaushalt konnten lineare Kürzungen bei den Departementen rückgängig gemacht werden. Dadurch steigt deren finanzieller Handlungsspielraum, um zusammen mit zusätzlichen Sparmassnahmen und Priorisierungen die Mehrbedarfe intern zu kompensieren. Rüstungsfonds für rasche Beschaffungen Unumstritten in der Vernehmlassung war die Einrichtung eines Rüstungsfonds. Der Bundesrat hält an diesem Instrument zur effizienten und flexiblen Verwendung der Mittel fest. Der Fonds ist verschuldungsfähig, um notwendige Anzahlungen schnell leisten, Zahlungsspitzen abfedern und somit Beschaffungen beschleunigen zu können. Finanzierung ab 2028 Der Bundesrat hat das VBS beauftragt, ihm für die Sitzung vom 12. August die Botschaft zum Bundesbeschluss über die Finanzierung von Rüstungsausgaben der Armee durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer vorzulegen. Damit kann das Parlament rasch mit der Beratung beginnen. Ziel ist, dass eine Volksabstimmung über die Verfassungsänderung im Sommer 2027 stattfinden kann, damit die Inkraftsetzung der befristeten Mehrwertsteuer-Erhöhung am 1. Januar 2028 erfolgt. Dadurch wird der Bedrohungslage Rechnung getragen und die Sicherheit und Verteidigung gestärkt. Sicherheitslage Die globale Sicherheitslage und das geopolitische Umfeld der Schweiz haben sich in den letzten Jahren zusehends verschlechtert. Die Welt ist volatiler und unsicherer geworden, die völkerrechtsbasierte internationale Ordnung ist einer Belastungsprobe ausgesetzt. Diverse Länder im europäischen Umfeld reagieren darauf, in dem sie ihre Verteidigungsfähigkeiten rasch stärken. Auch die Schweiz ist von diesen Entwicklungen betroffen und sieht sich bereits mit hybrider Konfliktführung konfrontiert, unter anderem durch Cyberangriffe und Desinformation. Hinzu kommt, dass die Armee aufgrund der Einsparungen der vergangenen Jahrzehnte nicht ausreichend ausgerüstet ist, um besonders den wahrscheinlichsten Bedrohungen – Angriffe aus der Distanz und hybride Konflikte – genügend begegnen zu können. Zum Schutz von Bevölkerung und Land und um künftig kein Sicherheitsrisiko in der Verteidigungsarchitektur Europas darzustellen, entsteht daher ein Mehrbedarf an finanziellen Mitteln; das vorgesehene Wachstum der Armeeausgaben auf 1 Prozent des Bruttoinlandprodukts bis 2032 genügt dafür nicht. FAQ Wie sieht die Finanzierung via Mehrwertsteuer und Spezialfonds konkret aus? Der Mehrbedarf der Armee und der Bundesämter mit Sicherheitsaufgaben soll zum einen über zusätzliche Einnahmen und zum anderen über Priorisierungen im Bundeshaushalt finanziert werden. Der Anstieg der Armeeausgaben auf 1 % des BIP wird aus dem Bundeshaushalt finanziert. Dies wird insbesondere durch höher als erwartete Einnahmen aus der Gewinnsteuer ermöglicht. Die Stärkung der zivilen Bundesstellen mit Sicherheitsaufgaben wird durch Priorisierungen bei den Departementen finanziert. Das VBS wird den Mehrbedarf bei NDB und BABS decken. Für den Fähigkeitsaufbau der Armee zur Abwehr der wahrscheinlichsten Bedrohungen (gegen hybride Aktivitäten und Angriffe aus der Distanz) und Preissteigerungen im Rüstungsbereich soll die Mehrwertsteuer befristet auf 12 Jahre um 0,5 Prozentpunkte erhöht werden. Der Normalsatz (aktuell 8,1%) steigt um 0,5 Prozentpunkte, der Sondersatz für Beherbergung (3,8%) steigt um 0,3 . Auf die Erhöhung des reduzierten Satzes wird verzichtet; so werden besonders Haushalte mit tieferen Einkommen weniger belastet. Die Mehreinnahmen sollen zweckgebunden zur Stärkung der Sicherheit und Verteidigung der Schweiz verwendet werden. Um allfällige Zahlungsspitzen auffangen und um möglichst bald Zahlungen für den Mehrbedarf leisten zu können, sollen die Mehreinnahmen in einen verschuldungsfähigen Rüstungsfonds eingelegt werden. Der Rüstungsfonds soll sich über Tresoreriedarlehen bis zu 6 Mrd. Fr. im Sinne eines Vorschusses verschulden können. Um eine geordnete Rückzahlung sicherzustellen, wird die Obergrenze der Verschuldung laufend reduziert. Die Reduktion umfasst eine Milliarde Franken pro Jahr, erstmals zum Ende des siebten Jahres (also 2034 bei Inkrafttretung per per Januar 2028) nach Inkrafttreten der befristeten Mehrwertsteuererhöhung. Bis zum Ablauf der Mehreinnahmen muss der Fonds schuldenfrei sein. Damit werden auch die verfassungsmässigen Grundsätze zur Haushaltsführung sichergestellt bzw. die Schuldenbremse eingehalten. Wie hoch ist der Mehrbedarf? Um die Armee auf die Verteidigung auszurichten, will die Armee bis 2039 über 70 Milliarden Franken in Rüstungsvorhaben, die Bevorratung und Immobilien investieren. Ein Teil dieses Bedarfs kann über den Bundeshaushalt gedeckt werden. Es verbleibt ein finanzieller Mehrbedarf von 24 Milliarden Franken. Diese Mittel werden ausschliesslich in Rüstungsvorhaben investiert. Davon entfallen 15 Mrd. Franken auf den raschen Fähigkeitsaufbau zur Abwehr der wahrscheinlichsten Bedrohungen. Beschafft werden insbesondere Systeme zur Abwehr von Angriffen aus der Distanz, von Cyberangriffen und (Mini-)Drohnen sowie weitere zum Schutz kritischer Infrastrukturen. Darin eingerechnet ist ein geschätzter Bedarf für ein zweites System zur bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite und die geschätzten Mehrkosten für Patriot. Weitere 9 Mrd. Franken sind erforderlich, um die Preissteigerungen im Rüstungsbereich infolge der weltweit erhöhten Nachfrage auszugleichen. Ohne diese Anpassung an die neue Preisrealität könnten selbst die bereits geplanten Rüstungsbeschaffungen nicht im notwendigen Umfang umgesetzt werden. Die vom Parlament beschlossene Anhebung der Armeeausgaben auf 1 Prozent des BIP (10 Mrd. Franken) wird über den Bundeshaushalt finanziert. Auch die zivilen Bundesämter mit Sicherheitsaufgaben müssen gestärkt werden. Die zusätzlichen Mittel für diese Ämter – z.B. für den NDB und das BABS – werden im VBS durch eine interne Priorisierung finanziert. Für was werden die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer-Erhöhung verwendet? Für den Fähigkeitsausbau zur Abwehr der wahrscheinlichsten Bedrohungen. Dadurch können Beschaffungen von Systemen zur Abwehr von (Mini-)Drohnen, von Angriffen aus der Distanz, von Cyberangriffen oder zum Schutz kritischer Infrastruktur sowie Investitionen in Immobilien und in Bevorratung (Munition und Ersatzteile) rascher und auch konzentrierter erfolgen. Für die Preissteigerungen im Rüstungsbereich aufgrund der erhöhten Nachfrage. Ohne Anpassung an diese neue Preisrealität könnten auch die bereits geplanten Rüstungsbeschaffungen nicht im notwendigen Umfang umgesetzt werden, was zu einer Schwächung der Verteidigungsfähigkeit führen würde. Nicht betroffen von der Mehrwertsteuer-Erhöhung sind der Anstieg der Armeeausgaben auf 1 % des BIP und die Stärkung der zivilen Bundesstellen mit Sicherheitsaufgaben. Der Anstieg der Armeeausgaben auf 1 % des BIP wird aus dem Bundeshaushalt finanziert. Dies wird insbesondere durch höher als erwartete Einnahmen aus der Gewinnsteuer ermöglicht. Durch den Anstieg der Armeeausgaben auf 1% des BIP können wichtige Fähigkeitslücken wie geplant geschlossen werden – beispielsweise die Erhöhung der Durchhaltefähigkeit bei Angriffen aus der Distanz und bei hybriden Konflikten oder Investitionen in die Führung, Vernetzung und Cyberabwehr der Armee. Die Stärkung der zivilen Bundesstellen mit Sicherheitsaufgaben wird durch Priorisierungen bei den Departementen finanziert. Das VBS wird den Mehrbedarf bei NDB und BABS decken. Damit werden zivile Sicherheitsinstrumente wie Nachrichtendienst, zivile Alarmierung, Sicherheitskommunikation und resiliente Krisenbewältigungskapazitäten oder die Bekämpfung der Desinformation gestärkt. Diese leisten in einem hybriden Bedrohungsumfeld einen zentralen Beitrag zur Sicherheit der Schweiz. Weshalb hat sich der Bundesrat für eine befristete Mehrwertsteuer-Erhöhung entschied…