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Massnahmenplan Luft - Kanton Aargau Navigation Sprunglinks Direkt zum Inhalt springen Hauptmenü Suche Menü Anmelden Themen Über uns Dienstleistungen Navigation Luft Massnahmenplan Luft Publiziert 27.07.26, 11:53 Uhr Drucken Der Massnahmenplan Luft des Kantons Aargau wurde im 2022 aktualisiert. Bei der Aktualisierung 2022 hat der Regierungsrat die bereits im Massnahmenplan Luft 2009 beschlossenen Emissionsziele bestätigt bzw. aktualisiert. Für die Handlungsfelder Mobilität, Feuerungen, Industrie und Gewerbe sowie Landwirtschaft wurden im Massnahmenplan Luft 2022 (MPL 2022) konkrete Massnahmen ausgearbeitet. Inhaltsverzeichnis Massnahmen für vier Handlungsfelder Erwartete Wirkung Aktuelle Massnahmen Weitere Dokumente Rechtliche Grundlagen Kontakt Als Emissionen werden die Luftschadstoffe am Ort ihrer Entstehung bezeichnet. Durch Transmission werden die Schadstoffe verfrachtet, verdünnt bzw. umgewandelt und treffen anschliessend als Immissionen an den Ort ihrer Einwirkung. Um die Immissionen zu reduzieren braucht es Reduktions-Massnahmen an den Emissionsquellen. (© Kanton Aargau) Aufgrund der anhaltenden übermässigen Belastung mit Luftschadstoffen ist der Kanton Aargau, wie auch andere Kantone, gemäss Umweltschutzgesetz (USG) und Luftreinhalte-Verordnung (LRV) verpflichtet, Massnahmen zur Reduktion der Luftschadstoffbelastung umzusetzen. Der MPL 2022 ist das Instrument dafür. Er legt das angestrebte Emissions-Reduktionsziel fest und zeigt die Handlungsfelder mit entsprechenden Massnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in den nächsten Jahren auf. Aus dem Luftreinhaltekonzept des Bundes (2009) lassen sich die Emissions-Reduktionsziele der gängigsten Luftschadstoffe für den Kanton Aargau ableiten. Bei den meisten Luftschadstoffen zeigt sich, dass die bisher realisierten und beschlossenen Massnahmen nicht genügen, um das Ziel zu erreichen. Das Ziel ist die Einhaltung der geltenden Immissionsgrenzwerte der wichtigsten Luftschadstoffe und damit ein ausreichender Schutz der menschlichen Gesundheit und Umwelt. Es ist deshalb unerlässlich zusätzliche Massnahmen zu ergreifen um die Luftschadstoffemissionen zu reduzieren, und somit die luftschadstoffbedingten Gesundheitskosten sowie die negativen Folgen für Ökosysteme zu minimieren. Eine Studie über die externen Kosten der Luftverschmutzung im Kanton Aargau wurde durch econcept AG im Auftrag der Abteilung für Umwelt verfasst. Massnahmen für vier Handlungsfelder Die im Massnahmenplan Luft 2022 bearbeiteten Handlungsfelder. Zur Reduktion der Emissionen von Feinstaub, Stickoxiden, NMVOC und Ammoniak müssen bei den relevanten Emissionsquellen gezielte Massnahmen ergriffen werden. (© Kanton Aargau) Für die Handlungsfelder Mobilität, Feuerungen, Industrie und Gewerbe sowie Landwirtschaft wurden im Massnahmenplan Luft 2022 konkrete Massnahmen ausgearbeitet. Die Massnahmen sind zum heutigen Zeitpunkt umsetzbar, betrieblich und technisch möglich, sowie wirtschaftlich tragbar. Sie werden jedoch nicht ausreichen um die Ziellücke, bezüglich Emissionsreduktion der einzelnen Luftschadstoffe zu schliessen. Erwartete Wirkung Der Massnahmenplan Luft 2022 wirkt sich positiv auf die Luftqualität im Kanton Aargau und demzufolge auch positiv auf die Gesundheit der Bevölkerung, die Biodiversität und den Klimawandel aus. Dabei handelt es sich nicht um kurzfristige Symptombekämpfung, sondern um nachhaltige Lösungen an der Quelle. Die Gegenüberstellung der zusätzlichen Kosten der Massnahmen mit den verminderten externen Kosten der Luftverschmutzung zeigt, dass der Nutzen der Massnahmen in einem sehr günstigen Verhältnis zu den Kosten der Massnahmen steht. Es sind keine Standort- oder Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen Kantonen zu erwarten, auch weil benachbarte Kantone vergleichbare Massnahmen erlassen haben. Massnahmenplan Luft 2022 (PDF, 124, 6,0 MB) Massnahmenplan Luft 2022 Stand Umsetzung September 2024 (PDF, 4 Seiten, 148 KB) Aktuelle Massnahmen Modul Mobilität (MO) Der Strassenverkehr verursacht hohe Feinstaub- und Stickoxid-Emissionen. Eine Reduktion ist durch Umstellung auf alternative Antriebsformen möglich und/oder durch Reduktion des motorisierten Individualverkehrs (MIV) zugunsten einer Verlagerung auf den öffentlichen Verkehr. Das Modul Mobilität umfasst 7 Massnahmen (MO-1 bis MO-7): MO-1: öV Betrieb (emissionsarme Betriebsweise) MO-2a: MIV – Förderung der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im öffentlichen Raum MO-2b: MIV – Förderung der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im privaten Raum MO-3: MIV Betrieb/Organisation (Siedlungen) MO-4: Mobilitätsmanagement bei neuen VIV (Verkehrsintensive Vorhaben) MO-5: Kantonale Fahrzeugflotte, Ausarbeiten einer Beschaffungsrichtlinie MO-6: Ökologisierung kantonale Verkehrsabgabe MO-7: Ökologische Gütertransporte Massnahmenplan Luft 2022, Modul Mobilität (PDF, 22 Seiten, 5,2 MB) Modul Feuerungen (HF) Insbesondere Holzfeuerungen sind für einen hohen Anteil der Fein­staubemissionen verantwortlich. Diese Emissionen können beispielsweise durch verschärfte Emissionsgrenzwerte oder auch durch eine verbesserte Kontrolle und Wartung der Feuerungsanlagen reduziert werden. Das Modul Feuerungen umfasst 6 Massnahmen (HF-1 bis HF-6): HF-1: Vermeidung von ungünstigen Betriebszuständen bei Holzfeuerungsanlagen ab 70 kW FWL HF-2: Mehrkesselanlagen: Summe der Gesamt-FWL ist ausschlaggebend für Emissions­ vorschriften HF-3: Anpassung des Feststoff-Grenzwertes für Holzfeuerungen ab 70 bis 500 kW FWL HF-4: Überwachung von Holzfeuerungsanlagen mit einer Gesamt-FWL ab 3 MW HF-5: Vorgaben für das Verbrennen von Altholz HF-6: Anpassung des NOx-Grenzwertes für Holzfeuerungen ab 3 bis 10 MW FWL Massnahmenplan Luft 2022, Modul Feuerungen (PDF, 15 Seiten, 5,1 MB) Modul Industrie und Gewerbe (IG) Industrielle und gewerbliche Prozesse sind Hauptquellen von NMVOC-Emissionen und emittieren zudem Feinstaub und NOx. Diese Emissionen können durch eine Verschärfung der Emissionsgrenzwerte und eine verbesserte Kontrolle der Anlagen reduziert werden. Das Modul Industrie und Gewerbe umfasst 5 Massnahmen (IG-1 bis IG-5): IG-1: Emissionsbegrenzungen bei Notstromaggregaten IG-2: Adäquate Gasrückführsysteme bei Benzin Tanksäulen IG-3: Emissionsbegrenzungen bei Grossemittenten von VOC-Emissionen. IG-4: Emissionsbegrenzungen bei stationären Anlagen zur Nachverbrennung IG-5: Emissionsbegrenzungen bei Blockheizkraftwerken mit kleinen Motoren bis 100kW FWL Massnahmenplan Luft 2022, Modul Industrie und Gewerbe (PDF, 16 Seiten, 5,1 MB) Modul Landwirtschaft (LW) Die Landwirtschaft verursacht den weitaus grössten Teil der Ammoniakemissionen. Die Emissionen können durch technische und betriebliche Massnahmen bei der Tierhaltung und beim Hofdüngermanagement reduziert werden. Das Modul Landwirtschaft umfasst eine Massnahme (LW-1): LW-1: Auftrag zur Erarbeitung eines Massnahmenplan Ammoniak Massnahmenplan Luft 2022, Modul Landwirtschaft (PDF, 5 Seiten, 5,0 MB) Anträge an den Bundesrat Zur Emissionsreduktion sind auch Massnahmen notwendig, die in der Zuständigkeit des Bundes liegen. Im vorliegenden Massnahmenplan sind Anträge an den Bundesrat (AB) vorgesehen, konkret sind fünf Anträge an den Bund formuliert (AB-1 bis AB-5): AB-1: Mobility Pricing AB-2: Erhebung der Abgasemissionen von Strassenfahrzeugen im Alltagsbetrieb AB-3: Partikel-Emissionsbegrenzungen für Maschinen und Geräte ab 560kW beziehungsweise kleiner als 19kW Leistung AB-4: CO2-Abgabe auf Treibstoffe AB-5: Reduktion der Ethanol-Emissionen aus Grossbäckereien Massnahmenplan Luft 2022, Anträge an Bund (PDF, 8 Seiten, 4,9 MB) Weitere Dokumente Abteilung für Umwelt, Kanton Aargau - Luftschadstoffbedingte Gesundheitskosten im Kanton Aargau - Schlussbericht; econcept AG, 7.6.2022 (PDF, 57 Seiten, 2,9 MB) Kanton Aargau, Abteilung für Umwelt - Massnahmenplan Luft des Kanton Aargau 2022: Vergleich mit anderen Kantonen, Wechselwirkungen mit Strategien, Auswirkungen auf Bevölkerung, Umwelt und Wirtschaft - Zusatzbericht zum Massnahmenplan Luft 2022; econcept AG, 7.6.2022. (PDF, 50 Seiten, 1,1 MB) Luftschadstoff-Emissionen Kanton Aargau, Technischer Bericht zur Emissionsbilanz und zum Emissionskataster; Meteotest und Infras, 11.9.2017 (PDF, 64 Seiten, 9,5 MB) Rechtliche Grundlagen Umweltschutzgesetz Art. 44a (SR 814.01) Luftreinhalte-Verordnung Art. 7ff., 31ff. (SR 814.318.142.1) EG Umweltrecht §24 (SAR 781.200) Verordnung zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässer V EG UWR § 43ff (SAR 781.211) Nach oben Abteilung für Umwelt Departement Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung für Umwelt Entfelderstrasse 22 5001 Aarau [email protected] Social Media Instagram Facebook Linkedin Karte Öffnungszeiten Karte vergrössern Dieser Text wird als Bildunterschrift im Zoom ausgegeben. Er kann auch HTML© enthalten. Montag bis Freitag 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr Jobs & Karriere Medien Behördenverzeichnis Newsletter Gesetzessammlung Kontakt Impressum Barrierefreiheit Rechtliche Hinweise VDP © Kanton Aargau 2026